| Transportmittel |
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seit 28.10.2005 |
seit 01.07.2008 |
| Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer |
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EUR 0,376 |
EUR 0,42 |
| für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, zusätzlich je km |
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EUR 0,045 |
EUR 0,05 |
| Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm3 je Fahrkilometer |
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EUR 0,119 |
EUR 0,14 |
| Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm3 je Fahrkilometer |
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EUR 0,212 |
EUR 0,24 |
- Absetzung für Abnutzung (anteilige Anschaffungskosten)
- Treibstoff, Öl
- Servicekosten und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes
- Zusatzausrüstung (Winterreifen, Autoradio usw.)
- Steuern und Gebühren
- Versicherungen aller Art
- Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs
- Finanzierungskosten
- Parkgebühren
- Mauten, Autobahnvignette
- das benutzte Kraftfahrzeug
- Datum, Kilometerstand zu Beginn und am Ende der einzelnen Geschäftsreisen
- Reiseziel mit Reiseroute
- Reisezweck mit angabe des aufgesuchten Geschäftspartners
- jeweilige Abfahrts- und Ankunftszeit, soweit Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht wird
- Privatfahrten müssen im einzelnen, jedoch ohne Angabe des Reisewegs aufgezeichnet werden
Werden lediglich fallweise Dienstreisen unternommen, braucht das Fahrtenbuch nicht fortlaufend, sondern nur anlässlich der Dienstreisen geführt werden.
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Acajoom Subscriber Module
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