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Amtliche KM-Gelder

Transportmittel   seit 28.10.2005 seit 01.07.2008
Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer   EUR 0,376 EUR 0,42
für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, zusätzlich je km   EUR 0,045 EUR 0,05
Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm3 je Fahrkilometer   EUR 0,119 EUR 0,14
Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm3 je Fahrkilometer   EUR 0,212 EUR 0,24

Was ist mit dem Kilometergeld abgegolten?

  • Absetzung für Abnutzung (anteilige Anschaffungskosten)
  • Treibstoff, Öl
  • Servicekosten und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes
  • Zusatzausrüstung (Winterreifen, Autoradio usw.)
  • Steuern und Gebühren
  • Versicherungen aller Art
  • Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs
  • Finanzierungskosten
  • Parkgebühren
  • Mauten, Autobahnvignette

Notwendige Angaben im Fahrtenbuch

  • das benutzte Kraftfahrzeug
  • Datum, Kilometerstand zu Beginn und am Ende der einzelnen Geschäftsreisen
  • Reiseziel mit Reiseroute
  • Reisezweck mit angabe des aufgesuchten Geschäftspartners
  • jeweilige Abfahrts- und Ankunftszeit, soweit Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht wird
  • Privatfahrten müssen im einzelnen, jedoch ohne Angabe des Reisewegs aufgezeichnet werden

Werden lediglich fallweise Dienstreisen unternommen, braucht das Fahrtenbuch nicht fortlaufend, sondern nur anlässlich der Dienstreisen geführt werden.

 

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