Rubrik Meldungen
Die Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin erfolgt bei der zuständigen Gebietskrankenkasse. Wer zum ersten Mal Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen anmeldet, muss bei dieser zuvor eine Dienstgeberkontonummer beantragen.
Mit der Anmeldung werden die Daten automatisch an das Arbeitsmarktservice und an die Pensionsversicherung weitergegeben.
Seit 1. Jänner 2008 müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausnahmslos vor Arbeitsantritt in der Sozialversicherung angemeldet werden.
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